Polygamie: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: Als '''Polygamie''' bezeichnet man eine Ehe mit mehreren Partnern. Alle Beteiligten tun dies aus freihen Stücken. In Deutschland ist die Polygamie allerdings verboten.... |
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'''Polygamie''' (griech. Mehr-Ehe) bezeichnet die traditionell in einigen Kulturen gesetzlich verankerte Ehe häufiger eines Mannes (Polygynie), seltener einer Frau mit mehreren Partnern (Polyandrie) des anderen Geschlechts. In Deutschland ist ausschließlich die Einehe (Monogamie) zugelassen. Bigamie, die Ehe mit zwei Partnern, ist ebenfalls verboten. | |||
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