Polygamie: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Polygamie''' bezeichnet man eine Ehe mit mehreren Partnern. Alle Beteiligten tun dies aus freihen Stücken. In Deutschland ist die Polygamie allerdings verboten. Man darf ausschliesslich mit einer Person verheiratet sein. Bigamie (Ehe mit zwei Partnern) ist ebenfalls verboten.
'''Polygamie''' (griech. Mehr-Ehe) bezeichnet die traditionell in einigen Kulturen gesetzlich verankerte  Ehe häufiger eines Mannes (Polygynie), seltener einer Frau mit mehreren Partnern (Polyandrie) des anderen Geschlechts. In Deutschland ist ausschließlich die Einehe (Monogamie) zugelassen. Bigamie, die Ehe mit zwei Partnern, ist ebenfalls verboten.
[[Kategorie:Praktik]]
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Aktuelle Version vom 22. November 2008, 18:05 Uhr

Polygamie (griech. Mehr-Ehe) bezeichnet die traditionell in einigen Kulturen gesetzlich verankerte Ehe häufiger eines Mannes (Polygynie), seltener einer Frau mit mehreren Partnern (Polyandrie) des anderen Geschlechts. In Deutschland ist ausschließlich die Einehe (Monogamie) zugelassen. Bigamie, die Ehe mit zwei Partnern, ist ebenfalls verboten.