Folter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Juni 2012, 08:42 Uhr
Folter (Tortur, peinliche Befragung): bedeutet zielgerichtetes Beibringen körperlicher Schmerzen oder psychischer Qualen zur Bestrafung bzw. zu dem Zweck, eine Person - entweder einen Verdächtigen oder einen Zeugen - zu einer Aussage oder einer Verhaltensänderung zu zwingen.
In ihren oft auf perversen technischen Hilfsmitteln basierenden Erscheinungsformen geht die Folter über die gemeinhin überall anzutreffende beiläufige Misshandlung von Verdächtigen weit hinaus. Das Prinzip der Folter ist scheinbar so alt wie die Menschheit und auch heute noch in beunruhigender Weise aktuell. Der Hintergrund von Folterungen ist dabei oft politischer Natur. Heute geht es hierbei zumeist darum, Informationen über Gleichgesinnte (Mittäter, Sympathisanten), Verbindungsstrukturen etc. in Erfahrung zu bringen, seltener um die Erpressung eines (objektiv ohnehin wertlosen) Geständnisses.
Der Tod des Gefolterten (an den körperlichen Verletzungen, Entkräftung oder durch Selbstmord) wird häufig in Kauf genommen oder ist sogar Bestandteil des Verfahrens. Die Opfer verschwinden oft spurlos (so z. B. zur Zeit der Militärdiktatur in Argentinien, wo die Opfer aus Flugzeugen über dem offenen Meer abgeworfen wurden).