Polygamie: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Juli 2008, 16:59 Uhr
Als Polygamie bezeichnet man eine Ehe mit mehreren Partnern. Alle Beteiligten tun dies aus freihen Stücken. In Deutschland ist die Polygamie allerdings verboten. Man darf ausschliesslich mit einer Person verheiratet sein. Bigamie (Ehe mit zwei Partnern) ist ebenfalls verboten.