Polygamie: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Polygamie''' (griech. Mehr-Ehe) bezeichnet die traditionell in einigen Kulturen gesetzlich verankerte Ehe häufiger eines Mannes (Polygynie), seltener einer Frau mit mehreren Partnern (Polyandrie) des anderen Geschlechts. In Deutschland ist ausschließlich die Einehe (Monogamie) zugelassen. Bigamie, die Ehe mit zwei Partnern, ist ebenfalls verboten. | |||
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Aktuelle Version vom 22. November 2008, 18:05 Uhr
Polygamie (griech. Mehr-Ehe) bezeichnet die traditionell in einigen Kulturen gesetzlich verankerte Ehe häufiger eines Mannes (Polygynie), seltener einer Frau mit mehreren Partnern (Polyandrie) des anderen Geschlechts. In Deutschland ist ausschließlich die Einehe (Monogamie) zugelassen. Bigamie, die Ehe mit zwei Partnern, ist ebenfalls verboten.