Polygamie (griech. Mehr-Ehe) bezeichnet die traditionell in einigen Kulturen gesetzlich verankerte Ehe häufiger eines Mannes (Polygynie), seltener einer Frau mit mehreren Partnern (Polyandrie) des anderen Geschlechts. In Deutschland ist ausschließlich die Einehe (Monogamie) zugelassen. Bigamie, die Ehe mit zwei Partnern, ist ebenfalls verboten.