Exhibitionismus: Unterschied zwischen den Versionen
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In Deutschland nach § 183 StGB strafbare Handlung, wenn sich jemand dadurch belästigt fühlt. | |||
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Aktuelle Version vom 21. April 2015, 20:16 Uhr
Exhibitionismus (lat. exhibere: darbieten, zeigen) ist das Verlangen von Menschen sich in der Öffentlichkeit nackt zu zeigen. Meist erfreuen beziehungsweise erregen sich diese Menschen bei dem Gedanken, dass sie gesehen werden. Auch schockierte Gesichter stimulieren diese Menschen. Manche Exhibitionisten masturbieren auch in der Öffentlichkeit, da es sie erregt, unfreiwillige Zuschauer zu haben. Siehe Paraphilie.
In Deutschland nach § 183 StGB strafbare Handlung, wenn sich jemand dadurch belästigt fühlt.
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