Exhibitionismus: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(4 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Exhibitionismus''' (lat. exhibere: darbieten, zeigen) ist das Verlangen von Menschen sich in der Öffentlichkeit nackt zu zeigen. Meist erfreuen | '''Exhibitionismus''' (lat. exhibere: darbieten, zeigen) ist das Verlangen von Menschen sich in der Öffentlichkeit nackt zu zeigen. Meist erfreuen beziehungsweise erregen sich diese Menschen bei dem Gedanken, dass sie gesehen werden. Auch schockierte Gesichter stimulieren diese Menschen. Manche Exhibitionisten [[Masturbation|masturbieren]] auch in der Öffentlichkeit, da es sie erregt, unfreiwillige Zuschauer zu haben. Siehe [[Paraphilie]]. | ||
In Deutschland nach § 183 StGB strafbare Handlung, wenn sich jemand dadurch belästigt fühlt. | |||
In [[Deutschland]] nach § 183 StGB strafbare Handlung, wenn sich jemand dadurch belästigt fühlt. | |||
{{Rechtshinweis}} | |||
[[Kategorie:Praktik]] | [[Kategorie:Praktik]] | ||
[[Kategorie:Paraphilie]] |