Exhibitionismus: Unterschied zwischen den Versionen
K +Rechtshinweis. |
K -Leerzeichen. |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Exhibitionismus''' (lat. exhibere: darbieten, zeigen) ist das Verlangen von Menschen sich in der Öffentlichkeit nackt zu zeigen. Meist erfreuen bzw. erregen sich diese Menschen bei dem Gedanken, dass sie gesehen werden. Auch schockierte Gesichter stimulieren diese Menschen. Manche Exhibitionisten masturbieren auch in der Öffentlichkeit, da es sie erregt , unfreiwillige Zuschauer zu haben. | '''Exhibitionismus''' (lat. exhibere: darbieten, zeigen) ist das Verlangen von Menschen sich in der Öffentlichkeit nackt zu zeigen. Meist erfreuen bzw. erregen sich diese Menschen bei dem Gedanken, dass sie gesehen werden. Auch schockierte Gesichter stimulieren diese Menschen. Manche Exhibitionisten masturbieren auch in der Öffentlichkeit, da es sie erregt, unfreiwillige Zuschauer zu haben. | ||
In Deutschland nach § 183 StGB strafbare Handlung, wenn sich jemand dadurch belästigt fühlt. | In Deutschland nach § 183 StGB strafbare Handlung, wenn sich jemand dadurch belästigt fühlt. | ||
Version vom 9. April 2011, 09:58 Uhr
Exhibitionismus (lat. exhibere: darbieten, zeigen) ist das Verlangen von Menschen sich in der Öffentlichkeit nackt zu zeigen. Meist erfreuen bzw. erregen sich diese Menschen bei dem Gedanken, dass sie gesehen werden. Auch schockierte Gesichter stimulieren diese Menschen. Manche Exhibitionisten masturbieren auch in der Öffentlichkeit, da es sie erregt, unfreiwillige Zuschauer zu haben. In Deutschland nach § 183 StGB strafbare Handlung, wenn sich jemand dadurch belästigt fühlt.
Bitte beachte den Hinweis zu den Pornopedia-Rechtsthemen!