Jugendschutz

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Unter Jugendschutz versteht man unter anderem den Schutz der Jugend vor Inhalten wie Pornografie.

Im Internet gibt es verschiedene Ansätze, den Jugendschutz sicherzustellen. Mittels einer Filtersoftware, die auf dem Rechner des Jugendlichen installiert wird, können Webseiten mit erotischen Inhalten geblockt werden.

Seitenbetreiber können Label (wie Age-de.xml) generieren und damit ihre Webseite als nicht jugendfrei kennzeichnen und/oder ein AVS (Altersverifikationssystem, englisch: Adult Verification System) vor ihre expliziten Inhalte schalten.

In Großbritannien soll Ende 2014 ein Pornofilter eingeführt werden. Internet-Nutzer müssten dann bei Bedarf das Anzeigen von Pornoinhalten einmalig im Filter aktivieren.

2013 fordert die CSU ebenfalls eine Porno-Schranke im Internet, die man mit einem schriftlichen Antrag umgehen kann.[1]

Deutschland

In Deutschland können sichtbare Schamlippen Pornografie sein, ein nicht erigierter Penis fällt dagegen nicht darunter. Bei Missachtung des Jugendschutzes drohen Geldstrafe oder Gefängnis.[2]

2021 und 2022 hat die Seite netzpolitik.org zum Thema Jugendschutz in Deutschland folgende interessante Artikel veröffentlicht: "Niemand kann Jugendliche vor Pornos schützen"[3] und "Gebt den Porn frei!".[4]

Label

Einzelnachweise

  1. 1. Politiker fordert Porno-Schranke im Internet!, Bild.de, 6. August 2013
  2. Jugendschutz: Vagina-Fotos und die falsche Scham, Brigitte
  3. Niemand kann Jugendliche vor Pornos schützen, netzpolitik.org, 21. Dezember 2021
  4. Gebt den Porn frei!, netzpolitik.org, 6. September 2022

Siehe auch

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